Zugmaschinenversicherung

Wir geben Ihnen aber auch die Möglichkeit, Ihre Verträge online und von zu Hause aus zu vergleichen. Dabei greift unser Rechner auf eine große Datenbank zurück, in der die Tarife, Beiträge und Leistungsmerkmale vieler Gesellschaften hinterlegt sind. Auch so wird es Ihnen leicht fallen eine günstige Zugmaschinenversicherung zu finden. Sonderkonzepte garantieren Ihnen dazu auch noch ein ausgezeichnetes Preis-Leistungs-Verhältnis.
Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich auch telefonisch während unserer Bürozeiten (Mo. – Do.: 9:00 – 18:00 Uhr und Fr.: 9:00 – 13:00 Uhr) unter +49 (0)3901/82953 zur Verfügung oder senden Sie uns eine E-Mail.

Versicherungsvergleich für die Zugmaschinenversicherung

ZugmaschinenversicherungWir geben wir Ihnen die Möglichkeit, Ihre Zugmaschinenversicherung online zu vergleichen und – als Besonderheit – auch den Online Zugmaschinen Versicherungsvergleich.

Als Versicherungsmakler vertreten wir unabhängig Ihre Interessen gegenüber den Versicherungsgesellschaften. Ihr Vorteil bei uns besteht für Sie darin, dass wir gemeinsam jedes Jahr Ihre Verträge unabhängig vergleichen können. So können Sie bei Bedarf Ihre Zugmaschine-Versicherung jedes Jahr wechseln können, ohne dass Sie sich einen neuen Ansprechpartner suchen müssen. Dieser Zugmaschine Versicherungsvergleich ist für Sie ein selbstverständlicher Service in unserem Hause.

Gerne beraten wir Sie auch persönlich oder telefonisch bei der Auswahl Ihrer Versicherungen. Gemeinsam fällt es uns sicher leichter, den Unterschied zwischen einer günstigen und billigen Zugmaschinenversicherung zu finden.

Zugmaschinenversicherung und Ihre Besonderheiten

Die preiswerte Zugmaschinenversicherung und die Datenverarbeitung
Versicherungen können heute Ihre Aufgaben nur noch mithilfe der elektronischen Datenverarbeitung (EDV) erfüllen. Nur so lassen sich Vertragsverhältnisse korrekt, schnell und wirtschaftlich abwickeln. Auch bietet die EDV einen besseren Schutz der Versichertengemeinschaft vor missbräuchlichen Handlungen als die bisherigen manuellen Verfahren. Die Verarbeitung der uns bekannt gegebenen Daten zu Ihrer Person wird durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt. Danach ist die Datenverarbeitung und -nutzung zulässig, wenn das BDSG oder eine andere Rechtsvorschrift sie erlaubt oder wenn der Betroffene eingewilligt hat. Das BDSG erlaubt die Datenverarbeitung und -nutzung stets, wenn dies im Rahmen der Zweckbestimmung eines Vertragsverhältnisses oder vertragsähnlichen Vertrauensverhältnisses geschieht oder soweit es zur Wahrung berechtigter Interessen der speichernden Stelle erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Verarbeitung oder Nutzung überwiegt.

Unabhängig von dieser im Einzelfall vorzunehmenden Interessenabwägung im Hinblick auf eine sichere Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist in Ihren Versicherungsantrag eine Einwilligungserklärung nach dem BDSG aufgenommen worden. Diese gilt über die Beendigung des Versicherungsvertrages hinaus, endet jedoch schon mit Ablehnung des Antrages oder durch Ihren jederzeit möglichen Widerruf. Wird die Einwilligungserklärung bei Antragstellung ganz oder teilweise gestrichen, kommt es u.U. nicht zu einem Vertragsabschluss. Trotz Widerruf oder ganz bzw. teilweise gestrichener Einwilligungserklärung kann eine Datenverarbeitung oder -nutzung in dem begrenzten gesetzlich zulässigen Rahmen, wie in der Vorbemerkung beschrieben, erfolgen.

Hier geht es zum Trecker Versicherungsvergleich.

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