Wann lohnt sich ein Riester-Rente-Anbieterwechsel?
Die 2001
eingeführte und
nach dem damaligen Arbeitsminister Walter Riester benannte Riesterrente
stellt
ein Produkt zur privaten Altersvorsorge dar, an dem sich der
Gesetzgeber durch
Zulagen und Steuervorteilen beteiligt. Mittlerweile gibt es jedoch
weitaus mehr
mögliche Tarifvarianten als dies zum Zeitpunkt der Einführung der Fall
war und
so kann es durchaus passieren, dass sich die Frage nach einem Wechsel
des
Anbieters stellt. Zu den wichtigsten Tarifmodellen gehört die Riester
Rente im Zusammenhang mit einer klassischen oder
fondsgebundenen Rentenversicherung,
einem Banksparplan oder einem Fondssparplan. Klassische
Rentenversicherungen
und Banksparpläne gehören dabei zu den sehr sicheren Anlageformen, das
eingezahlte Kapital wird verzinslich angelegt. Während der Zinssatz bei
einer
klassischen Rentenversicherung einer garantierten Mindestverzinsung
entspricht,
fallen die Zinssätze bei Banksparplänen meist unterschiedlich aus, da
sie sich
an den Dauer der Ansparphase und den aktuellen Marktzinsen orientieren.
Insofern ist zwar eine sichere Geldanlageform gegeben, die
Renditechancen
fallen aber auch entsprechend gering aus. Anlageformen, die auf Fonds
basieren,
bieten in aller Regel deutlich höhere Ertragschancen und sind meist mit
niedrigeren Beiträgen realisierbar. Allerdings besteht hierbei auch ein
erhöhtes Risikopotenzial, selbst wenn das Verlustrisiko dadurch
abgeschwächt
wird, dass die einbezahlten Beiträge sowie die staatlichen Zulagen zum
Auszahlungsbeginn zur Verfügung stehen müssen. Eine vollständige
Kündigung des
bisherigen Riesterrentenvertrages sollte nur im Notfall in Betracht
gezogen
werden, zeigt ein Riester Rente Vergleich jedoch auf, dass die spätere
Zusatzrente bei gleichen Monatsbeiträgen deutlich höher ausfallen wird,
kann
sich ein Wechsel des Anbieters durchaus lohnen. Grundsätzlich sieht
jeder
Riestervertrag die Möglichkeit vor, die Beitragszahlungen auszusetzen.
In
diesem Fall entfallen zwar die staatlichen Zulagen, das Kapital sowie
die bis
dahin ausbezahlten Zulagen und Zinsen bleiben jedoch erhalten. Außerdem
ermöglicht der Gesetzgeber, den Anbieter oder das Vertragsmodell zu
wechseln,
ohne dass die Zulagen und gewährten Steuervorteile zurückbezahlt werden
müssen.
Aus den Vertragsbedingungen des bestehenden Vertrages ergibt sich, wann
der
Vertrag gekündigt werden kann und welche Kosten dadurch entstehen.
Wichtig bei
der Formulierung der schriftlichen Kündigung ist, zu vermerken, dass
das
angesparte Guthaben nicht an den Sparer ausbezahlt werden soll, sondern
in
einen anderen Riestervertrag übertragen wird. Dadurch ist eine Mitnahme
des
bislang angesparten Guthabens inklusive aller Zulagen in den neuen
Vertrag
gewährleistet, wobei sich der neue Anbieter in aller Regel um die
Einziehung
des Guthabens kümmert. Die Kosten, die für einen Anbieterwechsel
entstehen,
hängen von dem Anbieter und dem Anlageprodukt ab. Zu bedenken gilt,
dass
insbesondere bei Rentenversicherungen die Abschlusskosten auf
mindestens fünf
Jahre verteilt werden müssen, was bedeutet, dass ein Wechsel möglichst
in den
ersten Jahren erfolgen sollte, da andernfalls die gesamten
Abschlusskosten
entrichtet werden müssen.
