Hier können Sie Ihre Landwirtschaftliche Inventarversicherung vergleichen.
Ihr
landwirtschaftliches Inventarwerte stellen meist einen hohen Wert da.
Dabei spiel es bei uns keine Rolle, ob es sich um Tiere,
Landwirtschaftliche Einrichtungsgegenstände, Bürobedarf,
Nahrungsmittel, Ernte oder sonstige landwirtschaftlichen
Wirtschaftsgüter handelt. Einen hohen Schaden können Sie kalkulatorisch
kaum alleine überbrücken und er würde Ihre wirtschaftliche Existenz
gefährden. Hier greift unsere Inventarversicherung für die
Landwirtschaft. So kann zum Beispiel bei einem Sturm das Dach Ihrer
Scheune abgedeckt werden und der hereinbrechende Regen zerstört
Futtermittel oder sonstige Ernteerzeugnisse.
Wir
bieten Ihnen eine pauschale Inhaltsversicherung mit
Unterversicherungsverzicht in der nachfolgende landwirtschaftlichen
Einrichtungsgegenstände versichert sind:
- Landwirtschaftliche Betriebseinrichtung einschließlich Zugmaschinen mit allem Zubehör zum Neuwert (ausgenommen Personen- und Lastkraftfahrzeuge, Mähdrescher und selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Sachen des Wein- und Sonderkulturanbaus, Forstarbeitsmaschinen, Windenergie-, Biogas- und Solar-/Photovoltaikanlagen) im Schadenfall gilt bei einer Entwertung von mehr als 60 % der Zeitwert
- der gesamter Tierbestand; für Tiere aller Gattungen außer Rind, Schwein und Pferd beträgt die Entschädigungsgrenze insgesamt 10.000 EUR auf Erstes Risiko; für Pferde beträgt die Entschädigungsgrenze je Pferd 10.000 EUR auf Erstes Risiko, insgesamt höchstens 250.000 EUR
- die gesamte Ernte (ausgenommen Wein und Sonderkulturen); Hackfrüchte/Obst (soweit keine Sonderkulturen) in Gebäuden
- sonstige Wirtschaftsvorräte (ausgenommen Sachen des Wein- und Sonderkulturanbaus).
- Selbstvermarktung über Hofladen, Marktstand, Hecken-, Strauß-, Besen- oder Kranzwirtschaft mit einer Entschädigungsgrenze für Betriebseinrichtung und Vorräte aus Selbstvermarktung von 50.000 EUR auf Erstes Risiko
- Vermietungen als "Ferien auf dem Bauernhof" bis höchstens 15 Betten (keine Übernachtungen in Heu oder Stroh, sogenanntes "Heuhotel")
- Fremdes Eigentum mit einer Entschädigungsgrenze von 100.000 EUR auf Erstes Risiko, soweit es seiner Art nach zu den versicherten Sachen der landwirtschaftlichen Betriebseinrichtung gehört
- Feuer, Brand und Blitzschlag
- Einbruch / Diebstahl und daraus resultierende Vandalismusschäden
- Sturm inklusive Hagel für Landwirtschaftsgebäude
- Leitungswasser für Gebäude der Landwirtschaft
- Glasbruch an Inhaltsverglasungen
- innere Unruhen, Streik oder Aussperrung, böswillige Beschädigung für Landwirtschaft Gebäude
- Fahrzeuganprall, Rauch, Überschallknall für Agrargebäude
- Elementarschäden (Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch) für landwirtschaftliches Inventar
- unbenannte Gefahren für Inhalt
- Betriebsunterbrechungsschutz für die oben genannten Gefahren
